AGB

go:working ist eine Marke der Gaswork GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen‭ | ‬Stand‭: ‬Oktober 2020

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Gaswork GbR‭, ‬nachfolgend‭ ‬‮„‬Gaswork GbR“‭ ‬genannt‭, ‬die diesen gegenüber ihren Kunden/Vertragspartnern erbringt‭.‬

Geschäftsbedingungen des Kunden‭, ‬die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen‭, ‬haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Gaswork GbR keine Geltung‭.‬

Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden‭, ‬als auch an Unternehmer‭.‬

§‭ ‬1‭ ‬Leistungen

Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Gaswork GbR ist die Bereitstellung von Coworking-Arbeitsplätzen‭. ‬Folgende Zusatzleistungen sind optional zubuchbar‭: ‬Post-Service‭, ‬Besprechungsräume‭.‬

Der Umfang der Tarife‭, ‬Preise und Details sind auf www.gaswork-coworking.de einsehbar‭. ‬Alle Preise sind Nettopreise zzgl‭. ‬MwSt‭.‬

§‭ ‬2‭ ‬Zugang

Durch Abschluss eines Nutzungsvertrages erhält der Kunde Zugang zu dem benannten Objekt‭.‬

Bei Buchung des Paketes‭, ‬das einen Zugang 24/7‭ ‬beinhaltet‭, ‬erhält der Kunde einen eigenen Schlüssel/Token‭. ‬DerZugang ist damit für den Kunden zu jeder Zeit möglich‭.‬

Ansonsten ist der Zugang nur während der Öffnungszeiten von Mo-Fr‭. ‬zwischen 09.00‭ ‬und 17.00h unbeschränkt möglich‭.‬

Schlüssel und persönliche Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtemZugriff zu schützen‭.‬

§‭ ‬3‭ ‬Veranstaltungen

Pro Monat können maximal zwei Veranstaltungen von Gaswork GbR in den Räumen stattfinden‭, ‬währenddessen Teile der Räume oder alle‭ ‬Räume nicht zur Verfügung stehen‭. ‬Der Veranstaltungstermin wird mindestens 2‭ ‬Wochen im Voraus bekanntgegeben‭. ‬Eine Nutzung des‭ ‬Arbeitsplatzes während der Veranstaltung ist nicht möglich‭. ‬Der Kunde hat keine Ansprüche wegen der verkürzten Öffnungszeit‭.‬

Der Kunde ist verpflichtet alle eigenen Gegenstände aus dem Bereich Openspace‭, ‬Besprechungsraum und Küche im Vorfeld einer Veranstaltung zu entfernen‭. ‬Dies gilt nicht für Kunden mit einem festen Arbeitsplatz‭.‬

§‭ ‬4‭ ‬Kündigung

Die Vertragsverhältnisse zwischen Gaswork GbR und dem Kunden verlängern sich auf unbestimmte Zeit‭, ‬sofern der Kunde nicht 14‭ ‬Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt‭. ‬Dies kann in schriftlicher Form‭ (‬auch per E-Mail‭) ‬erfolgen‭.‬

Die jeweilige Kündigungsfrist wird separat im jeweiligen Vertrag festgelegt‭. ‬Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt‭.‬

§‭ ‬5‭ ‬Leistungen‭ / ‬Leistungsort

Gaswork GbR erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich in dem bezeichneten Objekt‭.‬

Der Arbeitsplatz darf nur durch den Kunden und der in dem Mietvertrag genannten Person/Firma und demangegebenen Zweck genutzt werden‭. ‬Die Nutzung eines Arbeitsplatzes beinhaltet Tisch‭, ‬Stuhl‭, ‬Drucker‭, ‬Internetzugang‭, ‬Stromanschluss‭, ‬Kaffee/Tee/Wasser-Flat‭ ‬sowie die Nutzung der Sanitäreinrichtungen‭.‬

Der Kunde prüft vor Beginn seiner Nutzung die Ordnungsgemäßheit der Ausstattung‭. ‬Mit Beginn der Nutzung ist deren Funktionsfähigkeit anerkannt‭.‬

§‭ ‬6‭ ‬Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

Der Kunde erkennt die öffentliche Hausordnung als verbindlich an‭. ‬Die Hausordnung hängt am Eingang aus‭.‬

Jeder Kunde mit 24/7‭ ‬Zugang verpflichtet sich‭, ‬folgende Maßnahmen durchzuführen‭, ‬wenn er als letztes dieRäume verlässt‭:‬

Schließen der Fenster

Ausschalten der Kaffeemaschine

Ausschalten des Lichtes

Verschließen des Eingangs‭ (‬Dachgeschoss/Erdgeschoss sowie der Haustüre zwischen 19‭ ‬Uhr und 9‭ ‬Uhr‭)‬

Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich zu melden‭. ‬Sofern der Kunde die Meldung unterlässt‭, ‬ist er verpflichtet‭, ‬Gaswork GbR alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen‭.‬

Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt Gaswork GbR zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands‭. ‬Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt den Kunden nichtd azu‭, ‬den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für‭ ‬während der Zurückbehaltungsdauer angefallene Dienstleistungen zu mindern‭.‬

Jeder Kunde darf lediglich seinen Arbeitsplatz nutzen‭. ‬Sofern der Kunde einen Tarif nutzt‭, ‬in dem kein fester Arbeitsplatz beinhaltet ist‭, ‬ist er verpflichtet‭, ‬nach Ende der gebuchten Arbeitszeit diesen in einem ordentlichen‭, ‬sauberen und nutzbaren Zustand‭ ‬zurückzulassen‭ (‬CLEAN DESK‭).‬

Der Besprechungsraum und die verfügbare Ausstattung müssen separat gebucht werden‭.‬

§‭ ‬7‭ ‬Verfügbarkeit

Sofern der Kunde einen Tarif wählt‭, ‬in dem kein fester Arbeitsplatz garantiert wird‭, ‬ist die Nutzung eines Arbeitsplatzes nur möglich‭, ‬wenn freie Arbeitsplätze zur Verfügung stehen‭. ‬Die Arbeitsplätze werden nach‭ ‬‮„‬FirstCome‭ ‬‮–‬‭ ‬First Serve“‭ ‬‮–‬Prinzip vergeben‭; ‬Arbeitsplätze können nicht reserviert werden‭.‬

Rückfragen und Beanstandungen können dem Betreiber per e-Mail an hallo@gaswork-coworking.de oder während der Sprechzeiten mitgeteilt werden‭. ‬Die aktuell gültigen Sprechzeiten sind mit den Öffnungszeiten identisch‭.‬

§‭ ‬8‭ ‬Haftung von Gaswork GbR

Die verschuldensunabhängige Haftung von Gaswork GbR wegen Mängeln in den Räumen von Gaswork GbR‭, ‬die bei Abschluss des Nutzungsvertrages vorhanden waren‭, ‬wird ausgeschlossen‭.‬

Gaswork GbR übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen von Gaswork GbR‭. ‬Diesgilt auch bei Nutzung von Schließfächern‭. ‬Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grobfahrlässige Schädigung‭. ‬Jeder Kunde ist selbst für seine Büroausstattung verantwortlich‭. ‬Ihm obliegt es‭, ‬sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen‭. ‬Soweit eine Haftung derGaswork GbR für Vermögens‭- ‬oder Personenschäden gegenüber einem oder mehreren Kunden besteht und nicht auf einer vorsätzlichen oder unerlaubten Handlung beruht‭, ‬ist die Haftung auf 10.000,00‭ ‬EUR je Kunde begrenzt‭.‬

Entsteht der Schadensersatzanspruch durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung‭, ‬so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet des Vorstehenden in der Summe auf 500.000,00‭ ‬EUR begrenzt‭. ‬Übersteigen die Ansprüche mehrerer Kunden diese Höchstgrenze‭, ‬so wird der Anspruch des einzelnen Kunden in dem Verhältnis gekürzt‭, ‬in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstsumme steht‭. ‬Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz desjenigen Schadens‭, ‬der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht‭. ‬Das Haftungslimit versteht sich einschließlich sämtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten‭.‬

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen‭.‬

§‭ ‬9‭ ‬Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen‭, ‬Ausstattung und von Gaswork GbR geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes‭. ‬Dies gilt auch im Falle desVerlustes‭, ‬der Beschädigung durch Dritte oder‭ ‬des Diebstals eines Gegenstandes‭, ‬der dem Kunde von der Gaswork GbR geliehen oder überlassen wurde‭. ‬Der Kunde haftet auch für alle Folgeschäden‭, ‬die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen‭.‬

§‭ ‬10‭ ‬Internetzugang

Der Kunde verpflichtet sich‭, ‬den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen‭. ‬Gaswork GbR sichert eine bestimmte Qualität der‭ ‬Internetverbindung nicht zu‭.‬

Der Kunde hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten‭. ‬Bei Verstoß‭ ‬gegen Urheberrechte haftet der Kunde allein‭. ‬Soweit Gaswork GbR hierfür in Anspruch genommen wird‭, ‬verpflichtet sich der Kunde‭,‬‭ ‬Gaswork GbR von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen‭. ‬Auf eine Berechtigung der gegen Gaswork GbR‭ ‬geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an‭. ‬Diese Einwendungen kann der Kunde nur gegenüber dem‭ ‬Anspruchsteller geltend machen‭.‬

Es obliegt allein dem Kunden‭, ‬sich gegen alle Arten von Datenverlust‭, ‬Übermittlungsfehlern‭, ‬Betriebsstörungen usw‭. ‬Vorkehrungen‭ ‬zu treffen‭. ‬Ebenso obliegt es dem Mitglied‭, ‬geeignete Sicherungs‭- ‬und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen‭.‬

Gaswork GbR gewährt dem Kunden Zugang zum Internet und stellt die Verbindung her‭. ‬Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht von Gaswork GbR‭, ‬sondern von Dritten angeboten‭. ‬Gaswork GbR übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmäßigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Mitglied abrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch den‭ ‬Kunden‭. ‬Gaswork GbR haftet nicht für die Nutzung bzw‭. ‬den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien‭. ‬Etwa anfallende Nutzungsentgelte sind vom Kunden zu zahlen‭. ‬Der Kunde ist nicht befugt‭, ‬Gaswork GbR im Außenverhältnis zu verpflichten‭.‬

Gaswork GbR weist den Kunden daraufhin‭, ‬dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden‭ ‬können‭, ‬das Computersystem des Kunden sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden‭.‬

Gaswork GbR übernimmt daher keine Haftung für Schäden‭, ‬die durch die Nutzung des Internets entstehen‭. ‬Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen‭. ‬Die Leistungen von Gaswork GbR entbinden den Kunde nicht von seiner Pflicht‭, ‬die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten,wie z‭. ‬B‭. ‬die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren‭- ‬und Warn-Programmen‭, ‬Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten‭, ‬regelmäßige Datensicherung sowie regelmäßige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zugangskontrolle‭.‬

§‭ ‬11‭ ‬Leistungsstörungen

Leistungsstörungen hat der Kunde unverzüglich unter hallo@gaswork-coworking.de oder unter der Telefonnummer 0821‭ ‬‮–‬‭ ‬45‭ ‬56‭ ‬05‭ ‬54‭ ‬mitzuteilen‭. ‬Gaswork GbR wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen‭. ‬Gaswork GbR verpflichtet sich‭, ‬mit der Beseitigung binnen eines Werktages zu beginnen‭.‬

§‭ ‬12‭ ‬Datenerfassung

Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung‭, ‬der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Kunden darf von Gaswork GbR erfasst und gespeichert werden‭. ‬Bei einem übermäßigen Verbrauch wird der Kunde rechtzeitig darauf hingewiesen‭. ‬Dem Kunden können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden‭.‬

§‭ ‬13‭ ‬Datenschutz

Gaswork GbR beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz‭.‬

Der Kunde kann nach Beendigung der Mitgliedschaft die Löschung seiner Daten verlangen‭, ‬soweit Gaswork GbR kein berechtigtes Interesse an den Daten hat‭. ‬Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann‭, ‬wenn Gaswork GbR gegenüber dem Kunden noch Forderungen zustehen‭.‬

§‭ ‬14‭ ‬Tarife und Zahlungsmodalitäten

Alle Preise sind Nettopreise zzgl‭. ‬der gesetzlichen Mehrwertsteuer‭. ‬Es gelten die jeweils auf www.gaswork-coworking.de der Gaswork GbR ausgewiesenen Tarife und Preise‭.‬

Einmal fällige Beträge werden unmittelbar mit dem Vertragsschluss per Rechnung fällig‭. ‬Sofern es sich um monatliche Zahlungen handelt‭, ‬erfolgt die Zahlung durch den Kunden per Überweisung‭, ‬diese ist jeweils am Monatsersten fällig‭.‬

Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend‭. ‬Kommt der Kunde durch Versäumung in Verzug‭, ‬behält sich Gaswork GbR vor‭, ‬Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu erheben‭. ‬Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus‭. ‬Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt Gaswork GbR zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist‭.‬

§‭ ‬15‭ ‬Photos‭, ‬Livestreams‭, ‬Veranstaltungen‭, ‬Medienpräsenz‭, ‬Presse

Der Kunde willigt darin ein‭, ‬dass Gaswork GbR Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen von Gaswork GbR erstellt‭. ‬Gaswork GbR ist ausdrücklich befugt‭, ‬die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden‭. ‬Der Kunde stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien ausdrücklich zu‭.‬

§‭ ‬16‭ ‬Postempfangsservice

Sofern der Kunde den Postempfangsservice von Gaswork GbR nutzt‭, ‬verpflichtet er sich‭, ‬mindestens einmal wöchentlich seine eingegangene Post abzuholen‭. ‬Eingehende Post wird von Gaswork GbR eine Woche gelagert‭. ‬Nach Ablauf der Woche ist Gaswork GbR berechtigt‭, ‬die eingegangene Post an die vom Kunden in der Anmeldungangegebene Anschrift zu versenden‭. ‬Die Kosten der Weiterleitung ergeben sich aus der aktuellen Preisliste und sind auf www.gaswork-coworking.de einsehbar‭.‬

Alternativ zur Weitersendung kann der Kunde auch ein Schließfach bei Gaswork GbR mieten‭ (‬je nach Standort und Verfügbarkeit‭). ‬Gaswork GbR wird ermächtigt‭, ‬das Schließfach des Kunden zu öffnen und die eingehende Post dort zuhinterlegen‭. ‬Mit der Absendung der eingegangenen Post bzw‭. ‬mit der Hinterlegung in das Schließfach endet die Verantwortung von Gaswork GbR für die eingegangene Post des Kunden‭.‬

Sofern die eingegangene Post des Kunden nicht in das Schließfach hineinpasst‭, ‬verschickt Gaswork GbR die Poststücke nach Ablauf der Lagerungsfrist zu den oben genannten Gebühren‭.‬

Post des Kunden‭, ‬die Gaswork GbR nach Ablauf der Nutzungszeit des Postempfangservices oder nach Beendigung derVertrages zugeht‭, ‬kann Gaswork GbR zu den oben genannten Konditionen an die letzte bekannte Anschrift des Kunden weiterleiten‭. ‬Eine Verpflichtung‭ ‬hierzu besteht nicht‭. ‬Kann die Post unter dieser Anschrift nicht zugestellt werden‭, ‬geht die Post entschädigungsfrei in das Eigentum von Gaswork GbR über‭. ‬Ebenso geht das Eigentum entschädigungsfrei auf Gaswork GbR über‭, ‬wenn Gaswork GbR das Mitglied unter‭ ‬der angegebenen e-Mail-Adresse über einen Posteingang informiert hat‭, ‬die Post zwei Monate gelagert hat‭, ‬ohne dass der Kunde seine Post abgeholt hat‭.‬

Hat der Kunde mit Gaswork GbR keine Vereinbarung über den Postempfang getroffen und gehen trotzdem Sendungen an den Kunde bei Gaswork GbR adressiert ein‭, ‬ist Gaswork GbR ermächtigt eine Gebühr in Höhe von 3,00‭ ‬EUR brutto je empfangener Sendung dem Kunden in Rechnung zu stellen‭.‬

§‭ ‬17‭ ‬Gerichtsstand

Sofern der Kunde Unternehmer ist‭, ‬ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien‮–‬‭ ‬sowie kein ausschließlicher Gerichtsstand einschlägig ist‭ ‬‮–‬‭ ‬der Sitz von Gaswork GbR‭.‬

Kontakt

go:working
München Trudering
Stahlgruberring 11a
81829 München
hallo@go-working.de

Für direkte, telefonische Anfragen:
0821 – 45 56 05 54

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